Hinweise zur Planung eines Schutzgittersystems

DGUV-Information 209-074 gibt Auskunft

Konkretere Auskunft gibt die DGUV-Information ‚Industrieroboter‘ vom Januar 2015. Unter Punkt 4.2.1.3 ‚Eingeschränkter Bewegungsraum‘ wird gesagt: „Ein eingeschränkter Raum ist mindestens dort einzurichten, wo sich häufig Personen aufhalten. Dabei sind Personen auch außerhalb der Umzäunung durch zusätzliche Schutzmaßnahmen vor fehlerhaften Verfahrbewegungen des Roboters zu schützen. Diese Maßnahmen müssen entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und dem zu mindernden Risiko ausgewählt werden.“ Allerdings ist auch hier nicht definiert, was mit ‚ausreichender‘ Festigkeit gemeint ist.

Von der Hardware in die Software

Der Anwender sollte genau abwägen, welche der angegebenen Optionen bzw. Kombinationen er nutzt. Viele Roboterhersteller bieten inzwischen sicherheitsgerichtete 2-Kanal-Steuerungen an, bei denen der Roboter selbst überwacht, ob er sich im programmierten Arbeitsbereich befindet. Sobald die Steuerung erkennt, dass sich der Roboterarm aus diesem Bereich herausbewegt bzw. sich mit zu hoher Geschwindigkeit dem Grenzbereich nähert, wird ein Stopp der Bewegung veranlasst. So verlagert man eine Sicherheitsaufgabe von der Hardware in die Software und kann den Schutzzaun schlanker dimensionieren. Als wesentliche Risiken, die abzusichern sind, bleiben dann das Eindringen von Personen in den Arbeitsbereich des Roboters und das Herausschleudern von Teilen, falls z.B. ein Spannwerkzeug oder ein Greifer versagt. Um diesem Risiko zu begegnen, sollte man bei der Projektierung auch die Höhe des Schutzzauns entsprechend auslegen. Der Roboter darf bei einer Fehlsteuerung keinesfalls in der Lage sein, über die Schutzeinrichtung zu reichen.

Schutzziele im Rahmen einer Risikobeurteilung definieren

Interessanterweise nennt die Norm keine Grenzwerte für die Belastbarkeit bzw. die Verformbarkeit der Schutzzäune. Für Hersteller und Anwender heißt das: Sie sollten gemeinsam, am besten während einer Risikobeurteilung, die Schutzziele definieren und daraus ein Maßnahmenpaket bilden, das z.B. aus einer sicherheitsgerichteten Robotersteuerung, mechanischen Anschlägen und einem Schutzzaun besteht. In Abhängigkeit von weiteren Faktoren (zu denen die Häufigkeit des Aufenthalts von Personen in den angrenzenden Bereichen gehört) kann dann die Belastbarkeit des Schutzzauns festgelegt und gegebenenfalls getestet werden.

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Brühl Safety GmbH
www.bruehl-safety.com

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