Konsequenzen bei hohem Risiko
Im Fall des Automobilzulieferers aus dem Saarland wurde TÜV Süd Industrie Service beauftragt, konkrete Gefahren im MRK-Betrieb aufzuzeigen und zu quantifizieren. Um Treffer am Kopf zu simulieren, musste die Feder im Messsystem eine Federkonstante von 75N/mm aufweisen. Laut BG/BGIA-Empfehlungen für die ‚Gefährdungsbeurteilung nach Maschinenrichtlinie – Gestaltung von Arbeitsplätzen mit kollaborierenden Robotern‘ liegt die maximal zulässige Stoßkraft für den Bereich des Kopfes bei 90N, Grenzwert bei der Flächenpressung ist 20N/cm². Im konkreten Beispiel lag der Messwert für die Stoßkraft jedoch bei 231N. Die Kraft verteilte sich auf eine Fläche von 7cm², dies entspricht einer Flächenpressung von 33N/cm². Beide Werte lagen also deutlich über den Anforderungen aus den BG/BGIA-Empfehlungen. Das macht in der Konsequenz Zusatzmaßnahmen erforderlich, um die Menschen, die mit dem Roboter zusammenarbeiten, vor Unfällen zu schützen. Als mögliche Maßnahmen kommen dabei eine Kraftbegrenzung des Roboters in Frage, eine Teilumhausung, damit nur Unterarm und Hand des Mitarbeiters getroffen werden können oder eine Reduktion der Geschwindigkeit und die Vergrößerung der Aufschlagfläche.
Fazit
Der Einsatz von kollaborierenden Robotern in Fabriken bringt große Vorteile für die Industrie und entlastet die Mitarbeiter. Dabei muss jedoch sichergestellt werden, dass die Menschen, die mit den Robotern zusammenarbeiten, so gut wie möglich vor Kollisionen geschützt werden. Entsprechende Messungen zeigen, wo die Gefahren liegen. Um sie entsprechend zu reduzieren, kann es nötig sein, dass ein Roboter nicht mit Einsatz seiner vollen Kraft oder Geschwindigkeit arbeitet.