Pendelprüfung für trennende Schutzeinrichtungen

Normen bestimmen Auslegung und Anwendung

Bei der Auslegung eines solchen Schutz- und Abtrennungssystems muss der Anwender die maßgeblichen Abstände zu den Gefahrenquellen seiner Anlage berücksichtigen. Welche Distanzen jeweils einzuhalten sind, gibt die ISO13857 für obere und untere Gliedmaßen vor. Eine geeignete Umhausung wird durch eine Kombination aus entsprechend ausgeführter Füllung der Zaunelemente und dem Abstand der trennenden Schutzeinrichtung zur Gefahrenquelle erreicht. Die neue erweiterte Norm ISO14120:2015 (D) legt die „allgemeinen Anforderungen an Gestaltung, Bau und Auswahl von feststehenden und beweglichen trennenden Schutzeinrichtungen“ fest. In ihrem neuen Anhang C regelt sie nun nicht nur den einzuhaltenden Abstand der Schutzzaunsysteme von den Fertigungsanlagen. Sie fordert zudem ab sofort von den Herstellern der Sicherheitssysteme eine genaue Beschreibung der Systemleistungen und den Nachweis, dass die Abtrennvorrichtungen der Einwirkung vorgegebener Kräfte – z.B. einer in die Trennelemente fallenden Person oder eines Gegenstands – standhalten und der Sicherheitsabstand nach ISO13587 dennoch eingehalten wird. „Bislang wurden die Schutzzaunsysteme häufig aufgebaut, ohne sich groß darüber Gedanken zu machen, was geschieht, wenn eine Person in den Zaun stolpert oder fällt, ob sich dann das gewählte Flächenelement durchbiegt bzw. ob die Verbindungselemente standhalten“, erklärt Jens Franke, Produktmanager für den Bereich Schutz- und Abtrennungssysteme bei Rose+Krieger. Mit in Kraft treten des Anhangs C rückt nun jedoch genau diese Frage in den Fokus. Es gilt, nicht mehr nur zu begründen, warum das Schutzzaunsystem einen definierten Abstand zur Maschine einzuhalten hat und wie groß dieser sein muss. Gemäß der überarbeiteten Norm muss der Hersteller jetzt auch belegen, wie das jeweilige Schutzsystem auf einwirkende Kräfte reagiert.

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RK Rose+Krieger GmbH
www.rk-rose-krieger.com

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