Pendelprüfung erbringt Nachweis
Dieser Nachweis kann über eine Pendelprüfung erbracht werden, deren Bedingungen ebenfalls die Norm vorgibt. Dabei wird festgehalten, wie sich das Schutz- und Abtrennungssystem beim Einwirken einer bestimmten kinetischen Energie verhält. So entspricht z.B. eine Kraft von 115 Joule einem rund 90kg schweren Menschen, der mit Schrittgeschwindigkeit (5,8km/h) gegen den Zaun prallt. Trifft die Person mit einer Geschwindigkeit von etwa 10km/h gegen die Abtrennung, entspricht das einer auf das Schutzsystem einwirkenden Energie von 370 Joule. Im Rahmen der Pendelprüfung simuliert ein 90kg schwerer Sandsack die in den Zaun fallende Person. Der Sandsack muss bei Zweidrittel der Gesamtzaunhöhe (maximal bei 1.600mm) von außen auf die zu prüfende Abtrenneinrichtung treffen. Anschließend wird dokumentiert, wie sich die Sicherheitsvorrichtung bzw. das Schutzzaunelement verhält. Für Prüfungen, die ein von innen gegen den Sicherheitszaun treffendes Werkstück simulieren, wird ein kleinerer und härterer Gegenstand eingesetzt. Hieraus ergeben sich die erforderlichen Abmessungen und Ausführungen des Schutz- und Abtrennungssystems. Biegt sich das System z.B. um insgesamt 200mm durch, dann sollte der Mindestabstand zur Maschine nach ISO13587 plus 200mm sein. Die Durchbiegung des Flächenelements ergibt sich dabei durch ein Nachgeben der Stützen des verwendeten Flächenelements. Rutscht das Wellengitter oder ein anderes Flächenelement bei der Prüfung aus dem Rahmen, kommt das dem Versagen der Abtrennvorrichtung gleich. Sie wäre damit nur zur Abtrennung von Bereichen ohne Gefährdung beweglicher Teile einsetzbar.