Robotik, Recht, Risiko
Heute: Connected Machinery
Maschinen ohne Internetanschluss? Gibt es das überhaupt noch? Die vernetzte Produktion hat eine neue Dimension des technischen Fortschritts geschaffen: Bei der vernetzten Maschine verschmilzt die Hardware (z.B. beim Fräsroboter) mit einem Datenumfeld, und erst die Kombination aus beidem ergibt das fertige Produkt. So neu wie diese hybriden Produkte und ihre Geschäftsmodelle sind auch die damit verknüpften rechtlichen Herausforderungen.
Insbesondere für den Maschinen- und Anlagenbau sollte die zentrale Erkenntnis sein, dass es zukünftig nicht mehr genügt, exzellente Hardware zu entwickeln, um die Marktführerschaft zu bewahren. Ein Produkt ist nur so gut oder schlecht wie das digitale Umfeld, in das es integriert ist. Wer das dieses digitale Umfeld durch Software und Schutzrechte beherrscht, hat eine erhebliche Kontrolle über Zugang und Ausgestaltung der Hardware. Die Karten werden also wohl neu gemischt, und heute noch völlig unbekannte digitale Startups haben das Potential, die Platzhirsche von morgen auch in hoch spezialisierten Branchen zu sein. So wie schon heute das größte Beherbungsunternehmen der Welt (Airbnb) kein einziges Hotel besitzt, könnte beispielsweise die Recyclingindustrie zukünftig von einem Unternehmen beherrscht sein, das kein einziges Fahrzeug oder Maschine ihr Eigen nennt, aber eine Software anbietet zum lückenlosen Materialmanagement über alle integrierten Maschinen und Prozesse im Recyclingprozess – die klassischen Anbieter von Hardware und Dienstleistungen haben hier das Nachsehen.
Investition in Patentportfolio
Ein Schlüssel für den nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen dürfte in der Investition in ein extensives Patentportfolio auf digitale Innovationen liegen. Patentansprüche auf Schnittstellen in digitalen Netzen und Prozessen haben eine exponentielle Hebelwirkung, verglichen mit herkömmlichen Hardware-Patenten. Das deutsche Recht bietet mit dem unbedingten Unterlassungsanspruch ein – im internationalen Vergleich – extrem scharfes Schwert für die Durchsetzung von Patenten, so dass auch kleine und mittlere Unternehmen die Auseinandersetzung mit Konzerngiganten nicht scheuen müssen.
Zugang zu Daten
Ein zweiter wesentlicher Faktor für den zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg wird der Zugang zu Daten sein – vergleichbar mit dem Zugang zu Rohstoffen oder Verkehrsinfrastruktur. Derjenige, der Zugang zu den Daten hat, die beispielsweise von einem Sensor im Antriebsstrang eines Lastkraftwagens generiert werden, kann Vorhersagen über einen auftretenden Defekt treffen, entsprechende Ersatzteile bestellen und Wartungsarbeiten beauftragen – der Zugang zu den Sensordaten genügt für die umfassende Herrschaft über diese tatsächlichen und rechtlichen Prozesse.
Wenige Antworten
Ist der Inhaber einer Maschine derjenige, der über die Nutzung der durch diese Maschine erzeugten Daten frei verfügen kann? Oder kann die Maschine überhaupt nur erworben werden, wenn die Kontrolle über die erzeugten Daten von vornherein an Dritte übertragen wird? Das geltende Recht bietet auf diese Fragen wenige praktisch handhabbaren Antworten. Erst wenn es zu Fällen eines Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung kommt, greift das Kartellrecht. Die sachgerechte Regulierung der Millionen Standardfälle ist ein offene Flanke im deutschen Wirtschaftssystem – wenn nicht bald in diese rechtliche Infrastruktur investiert werden, haben wohl viele Mittelständler das Nachsehen, da sie keinen Zugang zum Rohstoff Datengold bekommen.
Herzlichst, Ihr
Ralph Nack