Forschungszulage eröffnet neue Möglichkeiten für die Robotik
Innovation und Entwicklung fördern
Mit der sogenannten Forschungszulage können Unternehmen mit Sitz in Deutschland eine Steuergutschrift von bis zu 1Mio.€ pro Jahr erhalten, wenn sie forschen und entwickeln. Interessant ist das insbesondere für mittelständische Unternehmen. Die Spanne der förderwürdigen Projekte ist breit: Unternehmen können die Forschungszulage nicht nur für Grundlagenforschung erhalten, sondern auch für industrielle Forschung, Auftragsforschung oder die Entwicklung neuer Produkte.
In der Robotik sorgen aktuell mehrere technologische Trends für Bewegung. So stellen kollaborative Roboter neue Anforderungen an Sensorik, Software und Interfaces. Eine Vielzahl neuartiger Lösungen wie KI-Anwendungen oder schwarmintelligente Transportsysteme halten Einzug und stellen ihre Anwender vor immer neue Herausforderungen. Gleichzeitig ist der globale Wettbewerbsdruck enorm hoch und damit der Zwang zur Innovation. Für alle Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten gibt es in Deutschland seit Kurzem die steuerliche Forschungszulage. Sie ermöglicht es Unternehmen, bis zu 1Mio.€ pro Jahr als Steuergutschrift für ihre Entwicklungstätigkeiten zu erhalten, unabhängig von der Gewinnsituation. Ähnliche Förderinstrumente werden in anderen Ländern seit vielen Jahren erfolgreich angewandt.
Besonders für den Mittelstand interessant
Jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen kann die Forschungszulage beantragen. Aufgrund des maximalen Förderbetrags von 1Mio.€ pro Jahr ist die Forschungszulage dabei besonders für kleine und mittlere Unternehmen interessant. Insbesondere für mittelständische Unternehmen, die Robotertechnik aktiv anwenden und entwickeln, bietet die steuerliche Forschungszulage mehrere Vorteile:
1. Die Forschungszulage kann rückwirkend beantragt werden für alle Projekte, die nach dem 1. Januar 2020 begonnen wurden. Diese rückwirkende Beantragung eröffnet neue Möglichkeiten zur Identifizierung von förderfähigen Projekten, da die Definition, was ein F&E-Projekt ist, sehr subjektiv auslegbar ist. Zudem erlaubt sie mehr Flexibilität in der Forschung und Entwicklung, weil Unternehmen mit dem Start eines Vorhabens nicht warten müssen, bis die Förderung bewilligt wurde.
2. Es können beliebig viele Projekte beantragt werden. Ob Unternehmen die Obergrenze der Fördersumme von 1Mio.€ mit einem einzigen Projekt erreichen oder mit mehreren Forschungsinitiativen, spielt keine Rolle.
3. Die Forschungszulage ist themenoffen. Es gibt keinerlei Vorgaben zu Technologien, Trends oder Forschungsthemen. Damit unterscheidet sich die Forschungszulage von vielen anderen Förderinstrumenten, die z.B. nur Projekte zur Digitalisierung, zu Nachhaltigkeit oder Reduktion von CO2-Emissionen fördern.
4. Unternehmen konkurrieren nicht untereinander um die Förderung. Andere Förderprogramme sind endlich und ein Fachgremium entscheidet darüber, welche Unternehmen und Projekte förderwürdig sind. Bei der Forschungszulage entscheidet dagegen einzig und allein, ob ein Projekt die Kriterien erfüllt.
Kriterien zur Projektauswahl
Geprüft wird der Antrag auf Forschungszulage von wissenschaftlichem Fachpersonal bei einer speziell dafür geschaffenen Bescheinigungsstelle. Wenngleich das zuständige Fachgremium nicht jedes Fachgebiet vertieft abbilden kann, so verfügt es dennoch über umfangreiches Fach- und Ingenieurswissen. Aus diesem Grund ist es oft ratsam, die Anträge von Ingenieuren mit Erfahrung in diesem Bereich schreiben zu lassen. Doch zunächst gilt es zu verstehen, was geprüft wird und welche Kriterien für eine Bewilligung ausschlaggebend sind.
Jedes Projekt muss in eine der drei folgenden Kategorien fallen: Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung. Auch wenn die Grenzen zwischen den Kategorien mitunter fließend sind, so stellen die industrielle Forschung und die experimentelle Entwicklung für die überwiegende Zahl der Unternehmen die wesentliche Option dar, um z.B. Themen aus dem maschinellen Lernen oder der Robotik zu platzieren.